Menü
Die Hausverwaltung hat seine Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erfüllen (§276 BGB).
Die Hausverwaltung haftet bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, auch soweit er sich der Hilfe Dritter bedient. (§ 278 BGB).
Die Pflichten des Hausverwalters werden unter anderem im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Eines der Gesetze ist der §27 WEG. Dieser besagt, dass der Verwalter verpflichtet ist, Maßnahmen zu treffen die zur Abwendung eines Nachteils für die Eigentümer erforderlich sind.
Die Verbraucherzentrale warnt vor Gebäudeversicherungen, die noch nach dem Versicherungswert Mark 1914 kalkuliert werden. Die Verfahren zur Ermittlung des Gebäudewertes sind kompliziert, intransparent und führen oft zur Unterversicherung.
Dies hat zur Folge, dass im Falle eines Großschadens der Versicherer die Leistung kürzen kann, falls dieser Wert 1914 nicht richtig ermittelt wurde. Der Hausverwalter haftet hierbei für die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme und somit auch für den richtigen Versicherungsschutz. Damit wir Sie in diesem Fall aus der Haftung nehmen, haben wir zum einen spezielle Rahmenkonzepte mit Versicherungsgesellschaften geschlossen, in welcher der Unterversicherungsverzicht generell vereinbart ist und die weit über die durchschnittlichen Deckungskonzepte hinausgehen (z.B. Besserstellungsklausel, Innovationsklausel, Marktgarantie). Zum anderen wird für jedes Objekt eine Werteermittlung über ein unabhängiges Programm erstellt, welche der Hausverwalter als Nachweis für seine Unterlagen erhält.
Der Hausverwalter ist verpflichtet, den Versicherungsschutz auf den Umfang und die Marktgerechtigkeit zu prüfen. Der Verwalter sollte regelmäßig prüfen, ob die bestehenden Versicherungen noch marktgerecht sind oder ob es günstigere oder umfassendere Angebote gibt. Dies dient dem finanziellen Interesse der Eigentümergemeinschaft. Es reicht nicht aus, sich nur ein Angebot geben zu lassen, ohne davor die Alternativen zu kennen. Der Hausverwalter sollte eine Ausschreibung veranlassen und mindestens drei Angebote konkurrierender Anbieter einholen. Diese Haftungsfalle der Untätigkeit umgehen wir für Sie. Wir vergleichen diverse Bedingungswerke und schreiben die Verträge für Sie aus.
Erst im Schadensfall zeigt sich der Wert einer Versicherung. Von der Schadensmeldung über die Koordination der Handwerker und Kommunikation mit dem Versicherer bis hin zur Auszahlung des Schadens unterstützt Sie unsere interne Schadenabteilung, sodass Sie einen möglichst geringen Aufwand haben.
Ein gutes Versicherungskonzept für Hausverwaltungen sollte alle Risiken der Tätigkeiten und verwalteten Immobilien abdecken. Hierzu gehören neben der Gebäudeversicherung unter anderem die Vermögensschaden-Haftpflicht, die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht und auch eine Cyber-Versicherung. Als erfahrener Dienstleister im Versicherungsbereich ist es unsere Pflicht, den Hausverwalter vollumfänglich über seine Risiken zu informieren.
Gerne nennen wir Ihnen unsere Referenzen! Wir betreuen Hausverwaltungen unter anderem in Berlin, München, Nürnberg, Schweinfurt & Chemnitz.
Wir kümmern uns um Ihre Versicherungsangelegenheiten, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben fokussieren können.
Wir vertreten Ihre Interessen im Versicherungsbereich
Altdorfer Versicherungsmakler AG
Unterer Markt 3
90518 Altdorf b. Nürnberg
Tel.: 09187-902603
info@altdorfer-makler.de
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag:
09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
© 2024 Altdorfer Versicherungsmakler AG. All Rights Reserved.